AGB

Die Grundlage der Geschäftsbedingungen von Reisebüro TakePlace e.U. bilden die Allgemeinen Reisebedingungen der aktuellen Fassung (ARB 1992) In Ergänzung dazu möchten wir Sie auf folgende Bedingungen hinweisen, die Sie mit Ihrer Buchung als die verbindlichen Bedingungen anerkennen. Der Auftraggeber/Reiseteilnehmer wird in weiterer Folge Kunde genannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

1. Vertragsabschluss:

Sie stellen dem Reisebüro TakePlace e.U. ein Angebot, welches schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen kann. Wer für eine Gruppe bucht, erklärt mit der Buchung, von den Teilnehmern ausreichend bevollmächtigt zu sein. Daneben bleibt die sich aus dem Vertrag ergebende Verpflichtung der einzelnen Teilnehmer bestehen. Für uns ist Ihre Buchung erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen den Inhalt und den Preis aller Dienstleistungen schriftlich rückbestätigt haben. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen einer schriftlichen Rückbestätigung von uns.

2. Bezahlung:

Soweit nicht in Einzelverträgen gesondert vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bei Vertragsabschluss sind 10% des Reisepreises zu entrichten. Die Restzahlung ist frühesten 14 Tage vom Antritt der Reise zu entrichten.

3. Änderungen des Vertrages:

Preisänderungen:
TakePlace e.U. behält sich das Recht für eine Preiserhöhung in folgenden Fällen vor: Änderungen der Treibstoffkosten, der Tarife, Gebühren, Abgaben, Steuern und Wechselkurse. Ab 20 Tage vor Reiseantritt darf TakePlace e.U. keine Preisänderungen mehr vornehmen. Im Falle einer Senkung dieser Kosten, wird der Reisepreis im selben Ausmaß gesenkt. Bei Erhöhungen von mehr als 10% des Reisepreises steht dem Kunden jedenfalls ein kostenloses Rücktrittrecht zu.

Änderung der Leistung:
Sollten unvorhersehbare Ereignisse, auf die TakePlace e.U. keinen Einfluss hatte oder von denen er nicht hätte wissen können, noch kurz vor Eintritt der Reise oder während der Reise auftreten (z.B. Erkrankung eines Fremdenführers, Künstlers oder Nichterscheinen eines Beförderungsmittels oder ähnliches), wird sich TakePlace e. U. bemühen, dass der Charakter und Zweck der Reise erhalten bleiben.

4. Abschluss einer Reiseversicherung:

Dringend wird unseren Kunden der Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Rücktritt/Storno und Krankenversicherung) empfohlen. Entsprechende Angebote finden Sie auf unserer Website unter „Travel Insurance“.

5. Stornierungsbedingungen:

Unsere von den ARB 1992 abweichenden Stornobedingungen finden Sie jeweils in Ihrer Buchungsbestätigung. Sollten keine Stornobedingungen angegeben werden, gelten die Stornobedingungen der ARB. Jegliche Rücktrittserklärung des Kunden ist TakePlace e.U. schriftlich zu übermitteln. Die Rücktrittserklärung gilt als angenommen ab dem Zeitpunkt des Zugangs bei TakePlace e.U. Alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Stornogebühren und andere Verpflichtungen trägt der Kunde. Im Falle von No-Show beträgt die Stornogebühr 100% des Reisepreises.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Reise können nicht erstattet werden.

7. Zusätzliche Leistungen, die vom Kunden in Anspruch genommen werden:

Sollte der Kunde, oder Teilnehmer der von ihm gebuchten Reise ohne einer schriftlichen Zustimmung von TakePlace e.U. zusätzliche Leistungen bei einem Leistungsträger in Anspruch genommen haben (z.B. Konsumption von zusätzlichen Speisen und Getränken, Überziehung der Zeit bei einem Transfer, Bestellung eines zusätzlichen Transfers, Buchung eines zusätzlichen Hotelzimmers, Verlängerung der Anmietung von diversen Räumlichkeiten), haftet der Kunde für alle angefallenen Kosten und zusätzlich damit zusammenhängende mögliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber TakePlace e.U. dem Leistungsträger und gegenüber den anderen Teilnehmer der Reise oder der Veranstaltung.

8. Mitteilung von Mängeln:

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TakePlace e.U. in Erfüllung der Gewährleistungsansprüche seiner Kunden an diese die TakePlace e.U. zustehenden korrespondierenden Gewährleistungsansprüchen seiner Leistungsträger abtritt. Darüberhinaus erklärt sich der Kunde einverstanden dass ihm TakePlace e.U. an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert, soweit dies mit der Art der zu erbringenden Leistung vereinbar ist. Die Mitteilung von Mängeln hat unmittelbar nach Eintritt der Mängel schriftlich an TakePlace e.U. zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die sofortige Rügepflicht, kann das dem Kunden im Sinne des § 1304 ABGB als Mitverschulden angerechnet werden und demgemäß zu einer Kürzung seiner Ansprüche führen.

9.Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen:

Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag endet.

10. Haftung:

Die Haftung von TakePlace e.U. ist ausgeschlossen bei Verzögerungen oder nicht erbrachten Leistungen, die durch Umstände außerhalb der Kontrolle von TakePlace e.U. verursacht werden. Dazu zählen z.B. höhere Gewalt, Streiks, Terroranschläge, Revolutionen, Ausbruch von Feindseligkeiten, Ausschreitungen, Zivilunruhen, Handlungen von Regierungen und Behörden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verweigerung oder den Entzug von Lizenzen oder Genehmigungen), Explosionen, Überschwemmung, Feuer, Gewitter, Nebel oder Schlechtwetter, Krankheit, Maschinenschaden, Plünderung, Unterbrechungen oder Störfälle in der Versorgungswirtschaft (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation), vom Hotel eingeleitete Renovierungen, Aussperrungen oder Boykotte, Embargos und Blockaden. Die Haftung für Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sonst ist maximal auf das zweifache des Reisepreises begrenzt, maximal jedoch auf Euro 3.000. Die Haftung für Sachschäden und sonstige Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen sind ausgeschlossen, sonst ist die Haftung auf 10% des Reisepreises, maximal jedoch auf eine Entschädigungssumme von Euro 3.000 begrenzt. TakePlace e. U. übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen keine Haftung für Schäden oder Einbußen, die aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der Inhalte der TakePlace e.U. Website entstehen könnten. Dies gilt insbesondere auch für technische Störungen, schädliche Komponenten, mangelnde Verfügbarkeit der Website sowie den Verlust von Programmen oder elektronischen Daten. Bei Nutzung von diversen Links auf takeplace.at verlassen Sie die Website von TakePlace e.U. Demnach übernimmt TakePlace e.U. keine Haftung bzw. Verantwortung für Inhalte & Nutzung dieser Websites.

11. Teilnahme an sportlichen Aktivitäten:

Der Kunde/Reiseteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten auf eigene Gefahr erfolgt. Der Kunde/ Reiseteilnehmer ist zur Abschluss einer entsprechenden Versicherung angehalten. Es wird vertraglich vereinbart, dass sportliche Aktivitäten (z.B. Ballonfahrten, Kajakfahrten, Moutainbiking, Bungee Jumping , Canyoning, Gletscher Safari, Helikopter fliegen, Hochseilgarten, Kitesurfen, Klettern/Klettersteig, Paragliding, Tandemsprung, Rafting, River Tubing, Snowtubing, Skifahren, Snowboarding, Windsurfing) keine touristische Leistungen darstellen und werden von TakePlace e.U. ausschließlich vermittelt.

12. Urheberrechtliche Information:

Der gesamte Inhalt der Website takeplace.at ist urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dieser Website dürfen daher in keiner Weise ohne die vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von TakePlace e.U. verändert, für kommerzielle Zwecke vervielfältigt, gespeichert, öffentlich gezeigt oder vorgeführt werden.

13. Schlussbestimmungen:

a.) Es gilt das Recht der Republik Österreich.
b.) Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Es besteht Einigkeit darüber, dass die unwirksamen bzw. unwirksam gewordenen Bestimmungen des Vertrags durch Regelungen ersetzt werden, die wirtschaftlich dann Sinn und Zweck der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelungen am nächsten kommen.

14. Gerichtsstand:

Der Gerichtstand für alle sich aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht für Handelssachen Wien.