AGB
Die Grundlage der Geschäftsbedingungen von Reisebüro TakePlace e.U. bilden die Allgemeinen Reisebedingungen der
aktuellen Fassung (ARB 1992) In Ergänzung dazu möchten wir Sie auf folgende Bedingungen hinweisen, die Sie mit
Ihrer Buchung als die verbindlichen Bedingungen anerkennen. Der Auftraggeber/Reiseteilnehmer wird in weiterer
Folge Kunde genannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
1. Vertragsabschluss:
Sie stellen dem Reisebüro TakePlace e.U. ein Angebot, welches schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen
kann. Wer für eine Gruppe bucht, erklärt mit der Buchung, von den Teilnehmern ausreichend bevollmächtigt zu
sein. Daneben bleibt die sich aus dem Vertrag ergebende Verpflichtung der einzelnen Teilnehmer bestehen. Für uns
ist Ihre Buchung erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen den Inhalt und den Preis aller Dienstleistungen
schriftlich rückbestätigt haben. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen einer schriftlichen Rückbestätigung von
uns.
2. Bezahlung:
Soweit nicht in Einzelverträgen gesondert vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bei Vertragsabschluss
sind 10% des Reisepreises zu entrichten. Die Restzahlung ist frühesten 14 Tage vom Antritt der Reise zu
entrichten.
3. Änderungen des Vertrages:
Preisänderungen:
TakePlace e.U. behält sich das Recht für eine Preiserhöhung in folgenden Fällen vor: Änderungen der
Treibstoffkosten, der Tarife, Gebühren, Abgaben, Steuern und Wechselkurse. Ab 20 Tage vor Reiseantritt darf
TakePlace e.U. keine Preisänderungen mehr vornehmen. Im Falle einer Senkung dieser Kosten, wird der Reisepreis
im selben Ausmaß gesenkt. Bei Erhöhungen von mehr als 10% des Reisepreises steht dem Kunden jedenfalls ein
kostenloses Rücktrittrecht zu.
Änderung der Leistung:
Sollten unvorhersehbare Ereignisse, auf die TakePlace e.U. keinen Einfluss hatte oder von denen er nicht hätte
wissen können, noch kurz vor Eintritt der Reise oder während der Reise auftreten (z.B. Erkrankung eines
Fremdenführers, Künstlers oder Nichterscheinen eines Beförderungsmittels oder ähnliches), wird sich TakePlace e.
U. bemühen, dass der Charakter und Zweck der Reise erhalten bleiben.
4. Abschluss einer Reiseversicherung:
Dringend wird unseren Kunden der Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Rücktritt/Storno und
Krankenversicherung) empfohlen. Entsprechende Angebote finden Sie auf unserer Website unter „Travel Insurance“.
5. Stornierungsbedingungen:
Unsere von den ARB 1992 abweichenden Stornobedingungen finden Sie jeweils in Ihrer Buchungsbestätigung. Sollten
keine Stornobedingungen angegeben werden, gelten die Stornobedingungen der ARB. Jegliche Rücktrittserklärung des
Kunden ist TakePlace e.U. schriftlich zu übermitteln. Die Rücktrittserklärung gilt als angenommen ab dem
Zeitpunkt des Zugangs bei TakePlace e.U. Alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Stornogebühren und andere
Verpflichtungen trägt der Kunde. Im Falle von No-Show beträgt die Stornogebühr 100% des Reisepreises.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Reise können nicht erstattet werden.
7. Zusätzliche Leistungen, die vom Kunden in Anspruch genommen werden:
Sollte der Kunde, oder Teilnehmer der von ihm gebuchten Reise ohne einer schriftlichen Zustimmung von TakePlace
e.U. zusätzliche Leistungen bei einem Leistungsträger in Anspruch genommen haben (z.B. Konsumption von
zusätzlichen Speisen und Getränken, Überziehung der Zeit bei einem Transfer, Bestellung eines zusätzlichen
Transfers, Buchung eines zusätzlichen Hotelzimmers, Verlängerung der Anmietung von diversen Räumlichkeiten),
haftet der Kunde für alle angefallenen Kosten und zusätzlich damit zusammenhängende mögliche Personen-, Sach-
und Vermögensschäden gegenüber TakePlace e.U. dem Leistungsträger und gegenüber den anderen Teilnehmer der Reise
oder der Veranstaltung.
8. Mitteilung von Mängeln:
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt
sich damit einverstanden, dass TakePlace e.U. in Erfüllung der Gewährleistungsansprüche seiner Kunden an diese
die TakePlace e.U. zustehenden korrespondierenden Gewährleistungsansprüchen seiner Leistungsträger abtritt.
Darüberhinaus erklärt sich der Kunde einverstanden dass ihm TakePlace e.U. an Stelle seines Anspruches auf
Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte
Leistung verbessert, soweit dies mit der Art der zu erbringenden Leistung vereinbar ist. Die Mitteilung von
Mängeln hat unmittelbar nach Eintritt der Mängel schriftlich an TakePlace e.U. zu erfolgen. Unterlässt der Kunde
die sofortige Rügepflicht, kann das dem Kunden im Sinne des § 1304 ABGB als Mitverschulden angerechnet werden
und demgemäß zu einer Kürzung seiner Ansprüche führen.
9.Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen:
Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Verjährung
beginnt an dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag endet.
10. Haftung:
Die Haftung von TakePlace e.U. ist ausgeschlossen bei Verzögerungen oder nicht erbrachten Leistungen, die durch
Umstände außerhalb der Kontrolle von TakePlace e.U. verursacht werden. Dazu zählen z.B. höhere Gewalt, Streiks,
Terroranschläge, Revolutionen, Ausbruch von Feindseligkeiten, Ausschreitungen, Zivilunruhen, Handlungen von
Regierungen und Behörden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verweigerung oder den Entzug von
Lizenzen oder Genehmigungen), Explosionen, Überschwemmung, Feuer, Gewitter, Nebel oder Schlechtwetter,
Krankheit, Maschinenschaden, Plünderung, Unterbrechungen oder Störfälle in der Versorgungswirtschaft
(einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation), vom Hotel eingeleitete
Renovierungen, Aussperrungen oder Boykotte, Embargos und Blockaden. Die Haftung für Vermögensschäden bei
leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sonst ist maximal auf das zweifache des Reisepreises begrenzt,
maximal jedoch auf Euro 3.000. Die Haftung für Sachschäden und sonstige Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit
beruhen sind ausgeschlossen, sonst ist die Haftung auf 10% des Reisepreises, maximal jedoch auf eine
Entschädigungssumme von Euro 3.000 begrenzt. TakePlace e. U. übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
keine Haftung für Schäden oder Einbußen, die aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der Inhalte der
TakePlace e.U. Website entstehen könnten. Dies gilt insbesondere auch für technische Störungen, schädliche
Komponenten, mangelnde Verfügbarkeit der Website sowie den Verlust von Programmen oder elektronischen Daten. Bei
Nutzung von diversen Links auf
takeplace.at verlassen Sie die Website von TakePlace e.U. Demnach übernimmt
TakePlace e.U. keine Haftung bzw. Verantwortung für Inhalte & Nutzung dieser Websites.
11. Teilnahme an sportlichen Aktivitäten:
Der Kunde/Reiseteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten auf eigene Gefahr
erfolgt. Der Kunde/ Reiseteilnehmer ist zur Abschluss einer entsprechenden Versicherung angehalten. Es wird
vertraglich vereinbart, dass sportliche Aktivitäten (z.B. Ballonfahrten, Kajakfahrten, Moutainbiking, Bungee
Jumping , Canyoning, Gletscher Safari, Helikopter fliegen, Hochseilgarten, Kitesurfen, Klettern/Klettersteig,
Paragliding, Tandemsprung, Rafting, River Tubing, Snowtubing, Skifahren, Snowboarding, Windsurfing) keine
touristische Leistungen darstellen und werden von TakePlace e.U. ausschließlich vermittelt.
12. Urheberrechtliche Information:
Der gesamte Inhalt der Website
takeplace.at ist urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dieser Website
dürfen daher in keiner Weise ohne die vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von TakePlace e.U.
verändert, für kommerzielle Zwecke vervielfältigt, gespeichert, öffentlich gezeigt oder vorgeführt werden.
13. Schlussbestimmungen:
a.) Es gilt das Recht der Republik Österreich.
b.) Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Es besteht Einigkeit darüber, dass die
unwirksamen bzw. unwirksam gewordenen Bestimmungen des Vertrags durch Regelungen ersetzt werden, die
wirtschaftlich dann Sinn und Zweck der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelungen am nächsten kommen.
14. Gerichtsstand:
Der Gerichtstand für alle sich aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das
Bezirksgericht für Handelssachen Wien.